Neue Wahlordnung für Elternvertretungen in Schule tritt heute in Kraft

Sehr geehrte Elternbeiräte,

aufgrund der Änderung des Schulverwaltungsgesetzes in 2021 wurden die bisherigen Mustergeschäftsordnungen (MGOs) für Schul- und Gesamtkonferenz sowie die Wahlordnungen überarbeitet. Im Rahmen des Anhörungsverfahren kam die Bitte nach Mustergeschäftsordnungen für Schüler:innenvertretung, Elternbeiräte und dem nichtunterrichtenden Personal auf.

Diese Verordnungen der Wahlordnungen und den MGOs wurden in der Sitzung der Staatlichen Deputation am 29.6.22 beschlossen und treten nun offiziell in Kraft.

Bei der neuen Wahlordnung für den Elternbeirat gibt es Folgendes zu beachten:

  • § 7 sind sämtliche Wahlen geheim durchzuführen (siehe § 82 BremSchVwG)
  • § 12 Nachbesetzung durch bisherige Stellvertreter:innen

Hier finden Sie die Wahlordnung Elternvertretung  sowie die  der Schülerschaft und die Wahlordnung Personal an Schulen . 

Bei der Mustergeschäftsordnung des Elternbeirates ist Folgendes zu beachten:

  • bestehende Geschäftsordnungen behalten Ihre Gültigkeit
  • §85 Satz 4 BremSchVwG besteht weiterhin die Möglichkeit eine eigene Geschäftsordnung zu beschließen.

Hier finden Sie die MusterGOs des Elternbeirats sowie aller weiteren schulischen Gremien: 

MusterGO_Gesamtkonferenz, MusterGO_Schulkonferenz, MusterGO_Schuelerschaft und MusterGO_Nicht unterrichtenden Personals.

Sollten Sie Fragen haben, nähere Informationen und/oder Unterstützung benötigen, melden Sie sich gerne per E-Mail bei uns. Telefonisch erreichen Sie unsere Geschäftsstelle montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr.