Hinweis des Magistrats auf Schulpflicht – jetzt auch auf ukrainisch !

Anlässlich der bevorstehenden Sommerferien weist der Magistrat darauf hin, dass alle Kinder, die in Bremerhaven eine Schule besuchen, der Schulpflicht nach § 55 Bremisches Schulgesetz unterliegen.

Eine Genehmigung zum vorzeitigen Beginn der Ferien oder zur Verlängerung der Ferien wird grundsätzlich nicht erteilt. Diese Regelung gilt für alle Schulferien im Schuljahr 2022/2023. Sie gilt auch für die Sommerferien 2022.

Weiter ist zu beachten: Fehlzeiten aufgrund von Krankheit an Schultagen in direkter Verbindung mit den Schulferien sind grundsätzlich durch ein ärztliches Attest zu entschuldigen. Dies gilt bereits ab einem Schultag vor oder nach den Schulferien. Von den Erziehungsberechtigten handschriftlich verfasste Entschuldigungen werden für diese Zeiträume nicht akzeptiert.    
Bleiben Ihre Kinder unerlaubt der Schule fern, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit nach      § 65 Bremisches Schulgesetz.

Diese Ordnungswidrigkeit wird mit einem Bußgeld geahndet. Das Bußgeld wird abhängig vom Sachverhalt festgesetzt und nach dem Ausmaß der Fehlzeiten gestaffelt. Es orientiert sich mindestens an dem Kindergeldsatz in Höhe von zurzeit 219,00 €.

Infoblatt zur Schulpflicht Ukrainisch

Infoblatt zur Schulpflicht, Rumänisch

Infoblatt zur Schulpflicht, Russisch

Infoblatt zur Schulpflicht, Türkisch

Infoblatt zur Schulpflicht, Arabisch

Infoblatt zur Schulpflicht Bulgarisch

Infoblatt zur Schulpflicht Serbisch

Infoblatt zur Schulpflicht, Georgisch

Infoblatt zur Schulpflicht, Kurdisch

Infoblatt zur Schulpflicht, Englisch

Infoblatt zur Schulpflicht, Französisch

Infoblatt zur Schulpflicht, Mazedonisch

Infoblatt zur Schulpflicht, Persisch

Infoblatt zur Schulpflicht, Polnisch

Infoblatt zur Schulpflicht, Portugiesisch

Infoblatt zur Schulpflicht, Ungarisch